Arbeitgeber zur Umsetzung der Freistellung verpflichtet ? (Freistellung)

Tanilein, Mainz, Friday, 20.01.2017, 10:42 (vor 2643 Tagen) @ lunos1961

Vielen Dank für eure hilfreichen Beiträge.

Ja, ich hatte selbstverständlich erst gründlich das Forum samt Beiträge zur Freistellung durchforstet, aber nichts auf meinen Fall wirklich passendes gefunden.
Die Seite zur "Teilfreistellung" dieses Forums inkl. der Rechenbeispiele und Empfehlungen ( 10% Grundfreistellung, 0,5 pro Schwerb MA, zuzügl. Anpassung an besondere Verhältnisse) hätte ich damals sogar meinen Chef weitergeleitet und kam auf eine Freistellung für mich in Höhe von ca. 20 %.

Irgendwie habe ich aber das Gefühl, mein Dienstherr ist mit der ganzen Thematik überfordert.

Das kann aber unmöglich zu meinen Lasten gehen.

Ich empfinde diesen "Freistellungstopf" für beide Zweige der Interessenvertretungen ebenfalls für unglücklich, auch wenn das für mich aktuell zufriedenstellend gelöst wurde.

Das Problem ist, dass hier keiner versteht, dass man zwischen "offiziellem" Freistellungsanteil ( wegen der Personalbedarfsermittlung) und interner Regelung aufgrund von Verhandlungen nicht versteht.

Alles sehr kompliziert.

Sollte ich also bei meinem Dienstherren ( in diesem Fall als ausführendem Organ die Personalabteilung) die Festlegung eines Freistellungsanteiles für meine Mandatstätigkeit beantragen ?

Das scheint mir euren Antworten zufolge das sinnvollste zu sein...


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