Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ??? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 20.01.2017, 20:40 (vor 2645 Tagen) @ garda

Moin Moinn Garda,

zunächst einmal: Ich bin kein Jurist, daher sind die geschilderten Überlegungen allein aus meinen Kenntnissen der Rehabilitationsträger heraus erfolgt.

Laut den Angaben von Ironie hat die Unfallkasse die Zahlungen eingestellt, dann kam Krankengeld und dann Aussteurung ALG I. Danach steht normalerweise Hartz IV zu, falls nicht ein zu hohes Vermögen o.ä. bestehen. Dieses muss aber beantragt werden. Ggf. kann es aber auchn sein, dass die Zahlung der Unfallkasse zu früh eingestellt wurde ect. daher kann nur eine Prüfung genau ergeben, ob dieser Fall zutrifft. Hierzu muss sie sich nach meiner Rechtsauffassung aber arbeitssuchend melden, also dem Arbeitsmarkt im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Ob dieses überhaupt möglich ist, wenn man einen Rentenantrag gestellt und damit deutlich gemacht hat, dass man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, ist zumindestens zweifelhaft, daher muss über die gemeinsame Servicestelle oder Sozialverband geklärt werden, wer zunächst Leistungen im Rahmen eines Unterhaltsvorschusses auf Hartz IV Niveau erbringen kann, bis das Rentenverfahren geklärt ist. Auch der Rechtsbeistand, den sie hoffentlich für den Prozess gegen die Rentenversicherung herangezogen hat, müsste dieses wissen, falls er sich mit dem Sozialrecht auskennt.

Dieses muss aus meiner Sicht üder die Abteilung der Agentur für Arbeit ( Jobcenter) geprüft werden, die für die ehemalige Sozialhilfe zuständig ist. Je nach Höhe der Leistung kann aus meiner Sicht unter Umständen auch ergänzendes Wohngeld zustehen.

Wie gesagt ich bin kein Jurist und würde daher dringend zu einer sachverständigen Prüfung des Falls raten.

Liebe Grüße

Hendrik


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