Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (AGG)
Hallo,
ein Blick ins Web hätte erbracht, dass unabhängig von der Frage besteht ein Anspruch, die Klagefrist abgelaufen ist.
Denn die Klagefrist ist 2 Monate.
Da dieser Vorfall ja beteits wohl im Okt. 2016 war, ist die Klagefrist vorbei!
Tip: Einfach einmal "Google" nutzen.