Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (AGG)

Heinrich, Saturday, 21.01.2017, 11:19 (vor 2644 Tagen) @ Bud Hill

Hallo,

ein Blick ins Web hätte erbracht, dass unabhängig von der Frage besteht ein Anspruch, die Klagefrist abgelaufen ist.

Denn die Klagefrist ist 2 Monate.

Da dieser Vorfall ja beteits wohl im Okt. 2016 war, ist die Klagefrist vorbei!

Tip: Einfach einmal "Google" nutzen.


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