Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (AGG)

Hotte, Stuttgart, Sunday, 22.01.2017, 09:33 (vor 2623 Tagen) @ Bud Hill

Hallo,

interessante Vermutung und Schlussfolgerung. ;-/

Gruß


Dafür gibt es mindestens zwei Anhaltspunkte, das du kein Mandtatsträger bist.

1. Die FRage nach den 5%. Das ist Basiswissen

2. das fehlende Profil

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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