Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (AGG)
Hallo,
interessante Vermutung und Schlussfolgerung. ;-/
Gruß
Dafür gibt es mindestens zwei Anhaltspunkte, das du kein Mandtatsträger bist.
1. Die FRage nach den 5%. Das ist Basiswissen
2. das fehlende Profil
VG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."