Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

Cebulon, Sunday, 22.01.2017, 21:31 (vor 2623 Tagen) @ albarracin

Es ist eine reine Namensänderung.

Die Umbenennung soll erfolgen, um die Inklusion von sbM zu "verdeutlichen". Inklusionsbeauftragte sollen sich also aktiv für das Ziel der Inklusion von sbM einsetzen, obwohl eine ausdrückliche Erweiterung ihrer in § 181 SGB IX 2018 genannten Aufgaben fehlt. Neu sind nur die drei Änderungen bzw. die Vorgabe für Inklusionsvereinbarungen in § 83 Abs. 2 Satz 2 SGB IX n.F. (= § 166 SGB IX 2018) bzw. in § 80 BetrVG n.F. in "Zusammenarbeit" mit den Inklusionsbeauftragten. Diese Einfügung ist eine Ausrichtung auf das Ziel der Inklusion im Arbeitsleben.

Umbenennung erfolgt an über ein Dutzend Stellen im SGB IX 2018. Ein sachlicher Grund ist nicht erkennbar, warum erst 2018 und nicht schon in Art. 2 BTHG: Das weiß wohl nur das BMAS; darüber hat sich das BMAS ausgeschwiegen. Änderung zudem völlig halbherzig bzw. inkonsequent, weil das Integrationsamt nicht in Inklusionsamt umbenannt wurde, wie vom Bundesrat kritisiert und vorgeschlagen.

Gruß,
Cebulon


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