Antrag Hilfsmittel bei der Krankenkasse (Antragstellung / Widerspruch)

sbv-Frank, Tuesday, 24.01.2017, 14:56 (vor 2621 Tagen)

Hallo zusammen,
ich habe am 08.12.2016 ein Hilfsmittel bei der Krankenkasse beantragt. Eingang des Antrages war der 13.12.2016.
Bis zum 18.01.2017 habe ich dann nichts mehr gehört.Auf tel. Nachfrage vom 19.01.2017 erhielt ich dann die Antwort, dass mein Antrag beim MDK liegt.
Diese Aussage erhielt ich heute auch in schriftlicher Form!
Was meint Ihr, sind die Fristen nach §13 Abs.3a SGB V noch eingehalten oder gilt das von mir beantragte Hilfsmittel als genehmigt??

--
MfG
Frank


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