Frage zu Hilfsmittel über die DRV (Hilfsmittel)

ciralifan, Wednesday, 25.01.2017, 07:53 (vor 2638 Tagen)

Hallo, hat es schon jemand von euch gehabt, das die DRV ( hier Westfalen ) Hilfsmittel zur Teilhabe am Arbeitsleben ( LTA , G0133, § 33 SGB IX ) nur noch in Eigenregie nach eingereichtem KVA kauft und an den Antragsteller verleiht ?
Kannte diese Praxis bislang nur bei medizinischer Reha ( SGB IX § 31 )und nicht bei LTA Anträgen.
Bisher hatte ich es immer so, das Hilfsmittel wurde durch die DRV bezahlt und der Antragstelle würde Eigentümer desselben.
PS, es geht um einen speziellen Bürostuhl, welchen die DRV als Mobilitätshilfe ansieht.


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