Sehbehinderung (Hilfsmittel)

MatthiasNRW, Friday, 27.01.2017, 13:07 (vor 2639 Tagen) @ aggie

Hallo ihr Lieben,

für eine stark sehbehinderte Kollegin ist von der DRV die Bewilligung für Hilfsmittel an ihrem Arbeitsplatz eingegangen, darüber freuen wir uns natürlich sehr. Eine Fremdfirma wird nun den Arbeitsplatz entsprechend umgestalten.

Meine Frage: wie muss ich jetzt vorgehen? Den AG über die Umgestaltung informieren ist klar, aber wen noch? Muss er irgendwie eine Erlaubnis geben? Wer muss noch informiert werden? Ich hatte so eine Situation noch nicht, bis jetzt waren immer nur kleinere Hilfsmittel nötig. Vielen Dank

Sofern sich die Umgestaltungen auf das Eigentum des Arbeitgebers auswirken, ist seine Einwilligung natürlich notwendig. So beispielsweise bei zusätzlicher Software und Hardware. Oder bei Elektrikerarbeiten, die sich auf den Betriebsablauf auswirken können.

Natürlich hat der Arbeitgeber auch das Hausrecht - also sollte schon bekannt sein, dass eine Fremdfirma im Einsatz ist.

Innerbetriebliche Ansprechpartner können sein (sofern vorhanden): Die Personalverantwortlichen, das Beschaffungsmanagement, der Bereich Haustechnik, die IT-Abteilung usw.

Sofern das direkte Arbeitsumfeld Dinge beachten muss oder sich die Änderungen auch auf Kollegen auswirken, sollten diese natürlich auch in Kenntnis gesetzt werden. Den Kollegen der Mitarbeitervertretung kann man im Sinne einer guten Zusammenarbeit natürlich auch eine Info zukommen lassen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion