Frage zu Hilfsmittel über die DRV (Hilfsmittel)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 30.01.2017, 15:19 (vor 2614 Tagen) @ ciralifan

Moin Moin Ciralifan,

sie beziehen sich vielleicht auf die Aussage in Kapitel IV des SGB IX: In §31 SGB IX Absatz 4 steht: "Hilfsmittel können auch leihweise überlassen werden. In diesem Fall gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend."

Wobei hier die Frage ist, ob dieses auch für die in einem anderen Kapitel stehenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gelten kann (§ 33,8 SGB IX).

In § 34 Leistungen an Arbeitgeber stehen ebenfalls unter 3. die Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb. Hier heißt es lapidar: "Die Leistungen können unter Bedingungen und Auflagen erbracht werden" (ich kenne z.B. Beschäftigungsgarantien).
Ob hier auch die leihweise Überlassung gemeint sein kann, müssten Juristen klären.

Liebe Grüße

Hendrik


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