Schwerbehindertenvertretung als Gremium zu sehen? (Stellvertreter/in)

Heinrich, Tuesday, 31.01.2017, 10:02 (vor 2634 Tagen) @ Hertha

Hallo,

die SBV ist lt. Gesetz eine Einpersonenvertretung. Dieses beinhaltet auch, dass die Stellvertreter so lange sie nicht im Rahmen der Verhinderungsvertretung nicht im Mandat sind.

Vergleichbar mit den Ersatzmitgliedern im BR/PR.

Es gilt auch für die Schwerbehindertenvertretung wie auch BR/PR das Datenschutzgesetz. Daraus ergibt es sich, dass nur im Mandat befindliche Vertreter, also nicht die Ersatzmitglieder/ Stellvertreter so lange sie nicht für die Zeit der Verhinderung nachrücken keine Mandatsträger sind und daher wegen Geltung des Datenschutzgesetzes kein Recht des Einblicks in Unterlagen der Mitarbeitervertretung haben.

Gewährt die Vertrauensoerson oder der BR/PR dieses doch außerhalb der Vertretungszeiten verletzt er das Datenschutzgesetz mit den dann möglichen Folgen.

Mir ist aber auch bekannt, dass leider zu viele SBV hier das Gesetz nicht beachten. Es lässt aber keine Abweichungen zu. Bei Verstößen des AG gegen das SGB IX/ BTHG aber stets seht aktiv werden.

Übrigens Verstöße gegen das Datenschutzgesetz können dazu führen, dass die Betroffenen ihr Mandat verlieren. Es ist oft auch der einzige Grund warum das IA (da hier zuständig) den Betroffenen das Mandat entzieht.


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