Schwerbehindertenvertretung als Gremium zu sehen? (Stellvertreter/in)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 31.01.2017, 10:40 (vor 2641 Tagen) @ Heinrich

Moin Moin Heiner,

ich bin erster Stellvertreter in einem großen Unternehmen mit über 500 Schwerbehinderten. Hier ist es aufgrund der Fülle der Ausschüsse, Projekte ect. notwendig, dass wir uns über die Sachstände austauschen und auf dem Laufenden halten, damit im Vertretungsfall in dem entsprechenden Gremium adäquat reagiert werden kann.

Da wir alle, auch die Stellvertreter/innen nach § 96,7 der Schweigepflicht unterliegen, sehe ich diesen internen Austausch als unkritisch an. Man darf sich natürlich nicht im öffentlichen Raum (Mensa, Straßenbahn ect.) austauschen, wo die Gefahr besteht, dass andere mithören, sondern in seinem Büro oder ähnlichem.
Da die Stellvertreter/innen bei einem Betrieb dieser Größenordnung immer auch herangezogen werden können, bzw. in Abwesenheit oder bei Terminüberschneidungen tätig werden, haben sie für diese Zeit den identischen Status wie die Vertrauensperson. Hierzu zählt aus meiner Sicht auch die Vorbereitungs- bzw. Austauschzeit, da diese notwendig ist, um adäquat zu reagieren.

Daher sehe ich in einem Austausch keinen Verstoß gegen den Datenschutz.

Die Situation im Betrieb von Hertha kenne ich nicht weiter und kann mich dazu nicht äußern.

Liebe Grüße

Hendrik


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