Doppelmandat SBV+Frauenbeauftragte (Umgang mit Arbeitgeber)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 02.02.2017, 11:38 (vor 2633 Tagen) @ c.amio

Wenn dein Profil komplett ausgefüllt wäre könnte ic mir sicher sein ob meine Antwort stimmt, denn diese bezieht sich auf Dienststellen in denen das BPerVG gilt:

§ 16 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG)

(5) Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin dürfen keiner Personalvertretung angehören und nur in ihrer Eigenschaft als Gleichstellungsbeauftragte mit Personalangelegenheiten befasst sein.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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