Zeitliche Gewährung von Erholungsurlaub (Stellvertreter/in)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 02.02.2017, 19:46 (vor 2639 Tagen) @ onegin

Hallo,

mit Verlaub, aber so pauschal ist diese Aussage

Er soll Überstunden nehmen. Dann kann der Arbeitgeber ihn jederzeit zurückholen.

erst mal falsch.

Auch die Freistellungserklärung des AG zum Abbau von Zeitguthaben ist erst mal verbindlich und der AN kann dann auch disponieren.

Beruht diese "Rückholmöglichkeit" evtl. auf einer BV/DV ? Dann hätte aber der jeweilige BR/PR enorm versagt.

--
&Tschüß

Wolfgang


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