Vorteile als schwerbehinderte Beamte (Einstellung)

Kairi, Friday, 03.02.2017, 13:15 (vor 2632 Tagen)

Hallo liebes Forum,

da ich einige Fragen bezüglich der Verbeamtung als Diabetikerin mit Schwerbehindertenausweis habe und ich hoffe, dass ihr mir eventuell helfen könnt, habe ich mir hier registriert. Eventuell ist oder war jemand in einer ähnliches Situation oder kennt wen.

Es geht konkret um Folgendes: Ich habe mich vor einiger Zeit für eine Laufbahnausbildung im gehobenen, nichttechnischen Dienst bei einer Bundesbehörde beworben und wurde nun auch nach erfolgreichem Auswahlverfahren und bestandener Amtsarztüberprüfung genommen, soll folglich ab dem 1. April anfangen und das gängige, dreijährige Studium absolvieren, anschließend als Bundesbeamte eingestellt werden. Das freut mich natürlich erst einmal sehr, gleichzeitig bringt es aber auch eine Menge Fragen mit sich, welche ich durch längeres Googlen nur teilweise beantworten konnte, im Endeffekt bin ich eher mehr verwirrt oder es kommen noch mehr Fragen auf, als das es welche löst.

Wie bereits gesagt bin ich Diabetikerin und besitze einen 50 % Schwerbehindertenausweis. Die Einstellung als Anwärterin und damit der Beginn des Studiums erfolgt wie gesagt zum kommenden April hin. Wir werden auch nochmal einen Einweisungstag haben, wo Dinge wie die PKV besprochen werden. Dies scheint natürlich erstmal eine optimale Gelegenheit zu sein, alles zu fragen. Gleichzeitig möchte ich aber nicht direkt am ersten Tag die Mitarbeiter mit "Vorteilen bei Schwerbehinderten" löchern, das kommt doch irgendwie komisch rüber, wie ich finde, nichtsdestotrotz möchte ich natürlich in gewissen Dingen eine Sicherheit haben beziehungsweise wissen, wie damit umzugehen ist. Daher meine Frage im Forum hier.

1. Durch die Schwerbehinderung kann man als (Bundes)beamter einen Antrag auf 5 Tage mehr Urlaub und Reduzierung der Arbeitszeit auf 40 Stunden stellen. Ist das soweit erstmal korrekt? Die 5 Tage mehr Urlaub wären schon allein wegen regelmäßiger Arztbesuche natürlich super.

1.2. Soweit ich las entscheidet die Behörde, ob es dazu einem schriftlichen Antrag bedarf oder ob es mündlich vorgetragen reicht. Bedarf es zusätzlich einem weiteren Gang zum Arzt, welcher mir die Krankheit etc. bescheinigt oder ist dies bereits durch das Absegnen des Amtsarztes schon geschehen?

1.3. Hier wäre auch wieder mal der Knackpunkt. Ich gehe stark davon aus, dass solche Anträge rechtzeitig, als früh, gestellt werden sollten und ich dies dementsprechend direkt stellen sollte. Hierzu würde sich also doch die Einführungsveranstaltung anbieten, ist es also doch gängige Praxis oder sogar der notwendige Schritt, wenn man direkt am ersten Tag bei einer solchen Veranstaltung auf die Damen und Herren zugeht und solche Dinge abklärt? Für mich klingt es als Aussenstehende erstmal so wie "Na schau mal, der erste Tag und schon will man es sich sehr gemütlich machen". Hat hier jemand Erfahrungen?

1.4. Kann man die 5 Tage mehr Urlaub schön während des Studiums erlangen, sprich wenn man Anwärter ist? Da ich beim Studium soweit ich las Anwesenheitspflicht habe, muss ich mich da irgendwie entschuldigen können. Oder stellt man generell diese Anträge erst wenn man Beamter auf Probe ist, hat damit während der Ausbildung noch gar nichts zu tun?

2. Der zweite Punkt richtet sich an Versetzungen und Dienstreisen im In & Ausland. Hier las ich des öfteren, dass man vorzugsweise am Schreibtisch eingesetzt wird und als schwerbehinderter (Diabetiker) verhältnismäßig wenig auf Dienstreisen im In & Ausland geschickt wird beziehungsweise versetzt wird. Es könnte gesundheitlich ja etwas vorfallen, was man vorher nicht ahnen konnte, was die Dienstreise angeht beziehungsweise bei einer Versetzung auf unzumutbare Härte plädiert wird, sodass die Behörde oftmals erst gar nicht versucht solche Menschen zu versetzen beziehungsweise auf Dienstreise zu schicken. Stimmt das? Kann man darüber konkret Auskunft geben oder hängt das von der Behörde ab?

Über Antworten und Hilfe würde ich mich freuen :) Danke im Voraus :)


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