Schulungskosten Selbstbehalt? (Seminare / Fortbildung)

Cebulon, Saturday, 04.02.2017, 22:50 (vor 2629 Tagen) @ SGBFreak

Für SBV gilt das Gesetz SGB.

Nochmals: Welches Personalvertretungsrecht gilt hier? Das ist deshalb bedeutsam, weil, wie bereits erwähnt, der geänderte § 96 Abs. 8 SGB IX ausdrücklich auf die "Kostenregelungen für Personalvertretungen" verweist seit dem 30.12.2016, ergänzt durch Art. 2 BTHG.

Gruß,
Cebulon


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