Schulungskosten Selbstbehalt? (Seminare / Fortbildung)
Für SBV gilt das Gesetz SGB.
Nochmals: Welches Personalvertretungsrecht gilt hier? Das ist deshalb bedeutsam, weil, wie bereits erwähnt, der geänderte § 96 Abs. 8 SGB IX ausdrücklich auf die "Kostenregelungen für Personalvertretungen" verweist seit dem 30.12.2016, ergänzt durch Art. 2 BTHG.
Gruß,
Cebulon