Kündigung während der Probezeit (Kündigung)
Hallo,
Hallo
ergibt sich durch die Ergänzung im § 95 Abs 2 Satz 3 SGB IX im Rahmen des Inkraftretens des BTHG zum 30.12.2016 eine neue Rechtslage?
Ja klar. So was nennt man "Wirksamkeitsvoraussetzung". Und diese Wirksamkeitsvoraussetzung gilt auch in der Probezeit.
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&Tschüß
Wolfgang