Kündigung während der Probezeit (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 05.02.2017, 11:24 (vor 2629 Tagen) @ Downunder

Hallo,

Hallo


ergibt sich durch die Ergänzung im § 95 Abs 2 Satz 3 SGB IX im Rahmen des Inkraftretens des BTHG zum 30.12.2016 eine neue Rechtslage?

Ja klar. So was nennt man "Wirksamkeitsvoraussetzung". Und diese Wirksamkeitsvoraussetzung gilt auch in der Probezeit.

--
&Tschüß

Wolfgang


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