Kündigung während der Probezeit (Kündigung)

WoBi, Sunday, 05.02.2017, 21:32 (vor 2630 Tagen) @ Downunder

Hallo Downunder,

"es ist ja "nur" eine Anhörung vorgesehen und keine Zustimmung. Auch wenn die Anhörung ordnungsmäß erfolgt ist kann er m.E. trotzdem kündigen."

Stimmt, wenn die Anhörung ordnungsgemäß erfolgt ist, kann wirksam gekündigt werden. Aber vor der Anhörung hat die umfassende Unterrichtung zu erfolgen. Aufgrund der Unterrichtung und den eigenen Erkundigungen kann eine Stellungnahme geschrieben werden. Die Stellungnahme ist bei der Entscheidung zu berücksichtigen und das Ergebnis der Entscheidung ist der SBV mitzuteilen. Erst dann ist die Anhörung erfolgt.

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Gruß
Wolfgang


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