Nachwahl der Stellvertreter in der Gesamtschwerbehindertenvertretung (Wahlen)

williniesky, Dresden/Sachsen, Monday, 06.02.2017, 11:18 (vor 2629 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,
es geht ja hier nicht um das Ende der Amtszeit. Es geht hier um die Nachwahl der Stellvertreter. Wenn der letzte Stellvertreter mit Wirkung vom 01.04. zurücktritt, kann nachgewählt werden. Das ist erst mal unstrittig. Der Zeitpunkt der Nachwahl, kann auch schon vor diesem Termin liegen, so wie jede Wahl auch schon ein paar Tage vor dem Ende der Amtszeit stattfinden kann. Die Wirkung ist dann aber: ab dem.
Siehe Vordruck Wahlergebnis vom Integrationsamt:
Ihre Amtszeit ....../beginnt am .... nach Ablauf der Amtszeit....
Hieraus ergibt sich auch schon, dass die Wahl vorher stattfinden kann.
Ich selbst hatte das so dem Integrationsamt vorgeschlagen und es wurde so bestätigt.

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MfG
Williniesky


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