Einladung GSBV zur GPR-Sitzung (Umgang mit BR / PR)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 06.02.2017, 11:25 (vor 2634 Tagen) @ Andre

Moin Moin Andre,

Du bist GSBV und erhältst nur die Einladung, aber keine Tagesordnung und Unterlagen. Dieses ist aufgrund der vertrauensvollen Zusammenarbeit die im SGB IX § 99 verankert ist, einzufordern. Zudem kannst Du Dich nur so auf die Sitzung vorbereiten und ggf. auch die örtlichen Schwerbehindertenvertretungen ansprechen, wenn Dir Tagesordnungspunkte aus den Geschäftsbereichen nicht deutlich genug sind. Daher hast Du aus meiner Sicht ein Recht auf die Unterlagen.

Als erstes würde ich mit dem/der Vorsitzenden des GPR ein Gespräch suchen und ihm die gesetzlich vorgeschriebene vertrauensvolle Zusammenarbeit erläutern. Wenn dies nicht fruchtet, würde ich weitere Eskalationsschritte gehen:

1. Ich würde ihm/ ihr deutlich machen, welches verheerende Signal für die Durchsetzungsfähigkeit der Arbeitnehmervertretungen es gegenüber dem Arbeitgeber wäre, wenn dieses gerichtlich oder über den Arbeitgeber geklärt werden müsste.

2. Hilft dieses nicht, kannst Du ansonsten eine "betriebliche Übung" daraus machen, indem Du alle Punkte, in denen es um Schwerbehinderte geht, oder nicht deutlich wird, dass diese nicht betroffen sind, nach § 97 Absatz 7 in Verbindung mit § 95 Absatz 2 Satz 2 aussetzen lässt, da dich weder der Arbeitgeber (der dazu verpflichtet ist, Dich vor einer Entscheidung anzuhören und zwar ohne den Umweg GPR Sitzung) informiert hat und Du vor der Sitzung von diesem möglichen Informationsdefizit mangels vorheriger Mitteilung der Unterlagen der Sitzung keine Kenntnis haben konntest. Daher muss zur Klärung des Sachverhalts der Punkt ausgesetzt werden.

Dann müssen bei Fristablauf Sondersitzungen anberaumt werden, da der GPR meist seltener tagt als der PR. Dieses dürfte dazu führen, dass die Dienststelle und der Personalrat sich Gedanken über eine künftige Beteiligung der GSBV vor den Sitzungen des GPR machen müssen.

3. Alternativ wendest Du Dich an die Arbeitgeberbeauftragte des Betriebs und bittest diese um Klärung, da auch diese darauf zu achten hat, dass der Arbeitgeber seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt.

4. Wenn auch dies nicht greift, musst Du Dich auf Kosten des Arbeitgebers juristisch beraten lassen und mit dieser juristischen Vertretung ggf. auch gegen den GPR vor Gericht gehen.


Liebe Grüße

Hendrik


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