Beauftragter des Arbeitgebers u. Schwerbehindertenvertreter in einer Person (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 06.02.2017, 12:48 (vor 2630 Tagen) @ Hilmar

Moin Moin Hilmar,

um es kurz zu machen, diese Ehrenämter sind aus meiner Sicht nicht miteinander zu vereinbaren. Du hast ein Vertrauensamt inne, das heißt die Arbeitnehmer vertrauen sich mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen und den Auswirkungen auf den Arbeitsplatz sowie den Problemen mit den Vorgesetzten Dir an.

Du kannst nicht gleichzeitig den Arbeitgeber beraten, der diese Informationen aus Datenschutzgründen nicht ohne Zustimmung der Betroffenen erlangen darf und dessen Pflicht zur Einhaltung der Gesetze überwachen, auch der Schutzrechte gegenüber einzelnen Schwerbehinderten, bei denen Du aus dem Amt als SBV Kenntnisse hast, die ein Arbeitgeberbeauftragter nicht hat.

Ob es hierzu Urteile oder andere gesetzliche Bestimmungen gibt, kann ich nicht sagen, aber alleine aus dem oben angegebenen Sachverhalt würde ich dieses ablehnen.

Zudem musst Du Dich eins fragen: würdest Du eine Vertrauensperson wählen, die auch über Deine Belangen, die Du ihr im Vertrauen mitgeteilt hast, den Arbeitgeber beraten soll, oder hättest Du zumindestens Ängste, ob diese Vertraulichkeit wirklich gewahrt bleibt?
Du gefährdest mit dieser Aufgabe aus meiner Sicht Deine Wiederwahl.

Auch wenn der Arbeitgeber eine/n Beauftragte/n ernennen kann, müsstest Du dieses aufgrund Deines Amtes ablehnen können.


Liebe Grüße

Hendrik


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