Technische Arbeitsmittel nur noch in Englisch (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 06.02.2017, 15:29 (vor 2635 Tagen) @ motoraddiver

Hallo liebe Mitstreiter/innen
Ich brauche mal euer Hilfe.
Unser AG hat angekündigt ab März alle Laptops, Computer, Tabletts nur noch in Englisch an unsere Mitarbeiter/innen auszuliefern, die man dann auch selber nicht mehr auf Deutsch umstellen kann.
Begründung: "Wir sind ein globales agierendes Unternehmen, da kann man erwarten, dass die Leute Englisch verstehen und sprechen".

Hallo,

das ist ja eine lustige Begründung. Man wird also internationaler, wenn der PC auf englisch umgestellt wird. So einfach ist das. Hat denn der AG schon mal an die Beteiligung des Betriebsrats oder gar an die Beteiligung der SBV gedacht? Einen Link hast du ja schon bekommen, auch wenn der eher Richtung Einigungsstelle geht.

Nun haben sich aber schon 2 schwerbehinderte Kollegen gemeldet, die betroffen sind, und kein Englisch können. Sie befürchten mit Recht berufliche Nachteile
Ich bin der Meinung die 2 älteren Kollegen arbeiten hier in Deutschland, und Englischkenntnisse waren auch nicht Bestandteil ihres damaligen Arbeitsvertrages.

Leider ist das keine gute Begründung. Vermutlich waren in deren Arbeitsverträgen auch keine Computer genannt. Darauf kommt es tatsächlich nicht an, da gibt es ganz grundsätzlich das Direktionsrecht des AG, welchen dann durch die Mitbestimmung eingeschränkt wird.

Wir haben zwar eine gültige GBV für das Thema EDV, da ist aber auch nicht geregelt, mit was für eine Sprache PC usw. ausgeliefert werden.

Dann wäre doch schon mal zu prüfen, wie das Verfahren solch grundlegender Änderungen in der GBV geregelt wurde oder eben auch nicht.

Ich werde mich natürlich mit unsere BR in Verbindung setzen, mich würde aber sehr interessieren, wie ihr darüber denkt. Was kann ich machen um meine 2 MA zu schützen.

Als SBV solltest du dringend den BR einschalten. Aus eigenem Recht der SBV würde ich raten deine Beteiligung zu reklamieren und dann den AG auf seine Pflichten bezüglich behindertengerechter Arbeitsplatzausstattung hinzuweisen. Letztes Netz wäre dann ein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1.

Bietet denn der AG auch Englischkurse an oder erwartet er einfach das die Sprachkenntnisse wie Manna vom Himmel fallen?

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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