Kündigungsabsicht des Arbeitgebers (Kündigung)

Heinrich, Tuesday, 07.02.2017, 09:59 (vor 2634 Tagen) @ wirth-mi

Hallo,

indirekt muss der PR/BR vorher informiert werden. Denn es gibt den § 84 Abs. 1 SGB IX. Dieser wird leider zu oft überlesen / vergessen.

§ 84 Prävention

(1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.

Hat der AG eine Kündigung vor, ist das Beschäftigungsverhältnis ganz eindeutig gefährdet?


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