Kündigungsabsicht des Arbeitgebers (Kündigung)
Also erst Kontakt des AG zum IA. Erst danach die weiteren Schritte.
Hallo, das kann ich Deinem Zitat nicht entnehmen! Ich meine, es ist umgekehrt: Erst SchwbV anhören, dann Zustimmung IA einholen, und gerade nicht andersrum. Ich kenne weder Literatur noch Urteile, welche Deine Ansicht stützen.
Gruß,
Cebulon