Kündigungsabsicht des Arbeitgebers (Kündigung)

Cebulon, Tuesday, 07.02.2017, 10:10 (vor 2628 Tagen) @ ciralifan

Also erst Kontakt des AG zum IA. Erst danach die weiteren Schritte.

Hallo, das kann ich Deinem Zitat nicht entnehmen! Ich meine, es ist umgekehrt: Erst SchwbV anhören, dann Zustimmung IA einholen, und gerade nicht andersrum. Ich kenne weder Literatur noch Urteile, welche Deine Ansicht stützen.

Gruß,
Cebulon


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