Kündigungsabsicht des Arbeitgebers (Kündigung)
Hallo,
für die Anhörung der AN-Vertretungen gibt es im Vergleich zu der Beteiligung des IA keine festgelegte Reihenfolge.
Es ist grundsätzlich völlig unerheblich, ob die Beteiligung von BR/PR und SBV "vor, während oder nach Durchführung des Zustimmungsverfahrens nach §§ 85 ff vorgenommen werden, muss aber jedenfalls vor Ausspruch der Kündigung abgeschlossen sein(...)."
So zB Düwell zur SBV-Anhörung in LPK-SGB IX, § 85 Rn 84. Zur Anhörung von BR/PR inhaltlich gleichlautend Düwell, a.a.O., Rn 83.
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&Tschüß
Wolfgang