Kündigungsabsicht des Arbeitgebers (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 07.02.2017, 12:34 (vor 2628 Tagen) @ wirth-mi

Hallo,

für die Anhörung der AN-Vertretungen gibt es im Vergleich zu der Beteiligung des IA keine festgelegte Reihenfolge.

Es ist grundsätzlich völlig unerheblich, ob die Beteiligung von BR/PR und SBV "vor, während oder nach Durchführung des Zustimmungsverfahrens nach §§ 85 ff vorgenommen werden, muss aber jedenfalls vor Ausspruch der Kündigung abgeschlossen sein(...)."
So zB Düwell zur SBV-Anhörung in LPK-SGB IX, § 85 Rn 84. Zur Anhörung von BR/PR inhaltlich gleichlautend Düwell, a.a.O., Rn 83.

--
&Tschüß

Wolfgang


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