AU, dienstliche Post nach Hause (Umgang mit Arbeitgeber)

MatthiasNRW, Tuesday, 07.02.2017, 14:12 (vor 2634 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin,

ich habe mal eine Spezialfrage. Ein schwerbehinderter (aus AG-Sicht sehr unbequemer) Mitarbeiter ist länger arbeitsunfähig erkrankt und möchte seine dienstliche Post nach Hause geschickt bekommen. Dieses wird vom AG verweigert, die Sekretärin der Abteilung wurde vom PM – so sagt er – angewiesen, diese Post nicht nachzusenden. Der logische Menschenverstand sagt mir, dass dieses kein korrektes Verhalten darstellt, aber leider kann ich auch im Internet nichts zu diesem Thema finden.
Logischer Menschenverstand und Arbeitgeberentscheidungen passen leider nicht immer zusammen.

Habt Ihr so etwas schon einmal erlebt, oder könnt mir rechtliche Hinweise hierzu geben?

Haben wir ein spezifisches Problem, das mit der Eigenschaft als Mitarbeiter mit Behinderung zu tun hat? Wie handelt der AG bei anderen länger erkrankten Mitarbeitern? Wie handelt der AG bei MitarbeiterInnen in Elternzeit?

Liegt also eine Ungleichbehandlung vor?

Der logische Menschenverstand kann auch zu dem Schluss kommen, dass Dokumente wie die Verdienstabrechnungen zu den Arbeitspapieren gehören. Für diese gibt es eine Hol- und keine Schickschuld, so das BAG (Urteil vom 08.03.1995, 5 AZR 848/93).

Eine Ausnahme kann bestehen, so die vorgenannte Entscheidung, wenn die Holschuld gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) oder gegen das Verbot der Schikane (§ 226 BGB) verstößt.

Leidet der Mitarbeiter also an einer ansteckenden Erkrankung, ist es ihm gesundheitlich nicht möglich, die Papiere abzuholen oder wohnt er 500 km weit entfernt? Dann spricht etwas für die Versendung der Dokumente in diesem Einzelfall.

Hat er hingegen einfach keine Lust, sich im Betrieb zu zeigen, besteht immer noch die Möglichkeit, eine Vertrauensperson mit der Abholung zu beauftragen.


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