AU, dienstliche Post nach Hause (Umgang mit Arbeitgeber)

ciralifan, Tuesday, 07.02.2017, 15:13 (vor 2634 Tagen) @ MatthiasNRW

@ MatthiasNRW:
Zitat:"Der logische Menschenverstand kann auch zu dem Schluss kommen, dass Dokumente wie die Verdienstabrechnungen zu den Arbeitspapieren gehören. Für diese gibt es eine Hol- und keine Schickschuld, so das BAG (Urteil vom 08.03.1995, 5 AZR 848/93)."

Hier irrst du, die Arbeitspapiere sind recht genau definiert. Frag mal Tante gxxgle.
Gehaltsabrechnung wird dort nirgends aufgeführt.

@ hendrik:
Bei eurer Betriebsgröße sollte es - wenn wirklich gespart werden soll - ähnlich wie bei uns es auch ( 50000 MA in D und entsprechend mehr SB/GL ) andere Weg geben an die Gehaltsbelege zu kommen. Z.B. durch ein elektronisches System ( Nicht E-Mail ! )


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