Kündigungsabsicht des Arbeitgebers (Kündigung)
IA holt Stellungnahme der SBV und des BR ein und trifft dann eine Entscheidung. Ob das nun Standard ist oder die IÄ unterschiedlich vorgehen mag ich nicht abschließend zu beurteilen
Die Pflicht zur Anhörung der SBV und des BR ergibt sich für das Integrationsamt aus § 87 Abs. 2 SGB IX, sollte also bei aller Unterschiedlichkeit in den verschiedenen Bundesländern Standard sein.