Einstellung (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 08.02.2017, 15:04 (vor 2633 Tagen) @ daha

Hallo daha,

bei einer Nichteinladung könnte die Bewerberin ggf. das AGG wegen der Behinderung und wegen dem Alter als Diskriminierungsgrund geltend machen.

Auch wenn bei dir das BetrVG gültig ist, könnte es sich um ein kommunales Unternehmen mit einer Verpflichtung aus § 82 SGB IX handeln? Wenn diese Annahme zutreffen sollte, wäre die Nichteinladung ein mögliches Indiz für eine behinderungsbedingte Diskriminierung.

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Gruß
Wolfgang


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