Einladung GSBV zur GPR-Sitzung (Umgang mit BR / PR)

Heinrich, Friday, 10.02.2017, 18:27 (vor 2631 Tagen) @ Andre

Hallo Andre,

Für mich ist soweit klar, dass man es aus den Gesetzen (unter anderem §99 SGB IX) ableiten kann, aber es nicht wirklich eine klare Regelung gibt.

Mal schauen, was die nun daraus basteln.

Selbstverständlich ergibt es sich ganz klar aus dem SGB IX und auch aus dem PersVG Berlin!!

§ 30 Anberaumung von Sitzungen
(1) Spätestens eine Woche nach dem Wahltage hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Personalrats zu den in § 29 vorgeschriebenen Wahlen einzuladen und diese durchzuführen. Er leitet die Sitzung bis zur Wahl des Vorsitzenden.
(2) Die weiteren Sitzungen beraumt der Vorsitzende des Personalrats an. Er setzt die Tagesordnung fest und leitet die Verhandlung. Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Personalrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Satz 3 gilt auch für die Mitteilung der Tagesordnung an Schwerbehindertenvertretung und die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und deren Ladung, soweit sie ein
Recht auf Teilnahme an der Sitzung haben.

Das Recht der Teilnahme ergibt sich aus dem SGB IX. Auch das Recht der Teilnahme an ALLEN Gremiumssitzungen des PR.

Also nichts basteln! Einfach nochmals auf die Gesetzeslage hinweisen und dass man bei weiterem Verstoß einen Anwalt und die Gerichte bemühen müsste. Es dann aber auch tun!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion