GdB bei Schwerhörigkeit (Allgemeines)

Downunder, Baden-Württemberg, Friday, 10.02.2017, 22:04 (vor 2626 Tagen) @ Kasimir

Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe liegt eine Schwerhörigkeit beidseits vor. Nach den VMG http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/Hör%20und%20Gleichgewichtsorgan%20Versorgungsmedizinische%20Grundsätze.html richtet sich die Beurteilung nach der Ziffer 5.2.4.
Vielleicht helfen die Anmerkungen zu 5.2. der VMG weiter:

Die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (Nr. 5.2.4 Tabelle D VNG) erscheint nicht ganz schlüssig, da sich in ihren Vorgaben Überschneidungen finden (z.B. Normalhörigkeit 0 - 20 und geringe Schwerhörigkeit 20 - 40, so dass sich - bezogen auf das Beispiel - die Frage stellt, in welche Kategorie ein Hörverlust von 20 % fällt). Auf diese eher mathematische Sicht dürfte es indes nicht ankommen. Denn die Bestimmung des Hörverlustes an sich ist von so erheblichen subjektiven Elementen seitens des Probanden abhängig, dass ein objektiv exakter prozentualer Hörverlust kaum festzulegen sein dürfte. Damit fehlt aber auch die Grundlage für eine mathematisch genaue Festlegung aufgrund der genannten Tabelle. Es verbleibt im Ergebnis bei der anhand mehrerer Kriterien zu treffenden Gesamteinschätzung des sachverständigen Arztes. Dieser kann und sollte ggf. darauf hinweisen, dass bei einer Bewertung anhand der o.a. Tabelle ein Grenzfall vorliegen könnte, dem dann bei der Gesamtbewertung mit einem "schwachen" bzw. "starken" GdB weiter Genüge getan werden kann. Ein Rückgriff auf die Klassifizierung der World Health Organization (WHO) - 5 Stufen mit "keine", "leichte", "mittlere", "schwere" und "sehr schwere" Hörverluste - und die jeweilig Zuordnung "25 oder besser", "26 - 40", "41 - 60", "61 - 80" und "81 und mehr" scheint deshalb nicht erforderlich.

Von wesentlichem größerem Interesse, gerade für die nicht-medizinischen Beteiligten (z.B. den behinderten Menschen, dessen Bevollmächtigten oder den angerufenen Richter), ist die genannte Klassifizierung der WHO aus anderen Gründen. Hier wird nämlich verständlich und insbesondere für die Bildung des Gesamt-GdB von Bedeutung angeführt, wie sich die Auswirkungen der Schwerhörigkeit im alltäglichen Leben tatsächlich darstellen:

25 dB oder besser (am besseren Ohr) = Keine oder nur sehr geringe Hörprobleme. Kann Flüstern verstehen.
Leichter Hörverlust 26 - 40 dB (am besseren Ohr) = Kann in normaler Lautstärke gesprochene Wörter aus 1 Meter Entfernung hören und wiederholen. Beratung, ggf. Hörgeräte erforderlich.
Mittlerer Hörverlust 41 - 60 dB (am besseren Ohr) = Kann in mit lauter Stimme gesprochene Wörter aus 1 Meter Entfernung hören und wiederholen. Hörgeräte empfohlen.
Schwerer Hörverlust 61 - 80 dB (am besseren Ohr) = Kann einzelne Wörter hören, wenn sie in das bessere Ohr geschrien werden. Hörgeräte erforderlich. Ohne Hörgeräte sollten Lippenablesen und Gebärdensprache erlernt werden.
Sehr schwerer Hörverlust einschließlich Taubheit 81 dB oder mehr (am besseren Ohr) = Kann auch Schreien nicht hören und verstehen
.

Demnach ist die rein "mathematische Betrachtung offenbar nicht zielführend. Dies sollte am Besten mit einem Facharzt des Vertrauens erörtert werden und in einem fachärztlichen Gutachten festgesteallt werden, dass dann in einem Widerspruchsverfahren vorgetragen werden.

--
Gruß

Downunder


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