Kündigungsabsicht des Arbeitgebers (Kündigung)
Hallo, das hieße im Klartext:
1. AG beabsichtigt zu kündigen: Unterrichtung der SBV über die beabsichtigte Kündigung
.......
Oder habe ich es noch nicht gecheckt?
JaNein
Denn ganz zu erst muss der AG den § 81 Abs. 1 SGB IX beachten und anwenden!!!
Es sei, der AG hätte wegen der Schwere einen Grund für eine fristlose Kündigung und sofortiger Entziehung des Rechtes den Betrieb nochmals zu betreten (also Hausverbot)z.B. wegen sexueller Straftat.
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mfg Monica