Interne Stellenausschreibung (Einstellung)

Jürgen aus Porta, NRW, Sunday, 12.02.2017, 10:06 (vor 2623 Tagen)

Hallo zusammen;-)

Nach $81 SGB IX muss der Arbeitgeber prüfen ob im eigenen Betrieb Schwerbehinderte sind, die auf die zu ausschreibende Stelle in Frage kommen. Die Prüfflicht muss erfolgen bevor die Stelle ausgeschrieben wird. Sie dient dazu den Schwerbehinderten zu fördern.
Jetzt zu meiner Frage : Wenn der AG , BR und SBV der Meinung sind das ein sb in frage kommt und der auch Interesse an der Stelle hat, muss der AG in die Stelle geben, ohne das es eine Stellenausschreibung gibt? Weil der AG ihn ja zu fördern hat. Hat er ein bevorzugtes Recht auf die Stelle?
Oder kommt er mit in die Auswahl der anderen Bewerber nachdem die Stelle ausgeschrieben ist, und wird bei gleicher Qualifizierung bevorzugt?
Also wie muss eine interne Stellenausschreibung korrekt ablaufen.

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Gruß
Jürgen


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