Interne Stellenausschreibung (Einstellung)

Jürgen aus Porta, NRW, Sunday, 12.02.2017, 12:54 (vor 2602 Tagen) @ albarracin

Hallo albarracin

Danke für die schnelle Antwort.
Ist bei der Prüfflicht denn nur die Notwendigkeit zu prüfen?
Ich dachte immer, es ist zu prüfen ob ein Schwerbehinderter sich durch die neue Stelle sich beruflich verbessern kann, denn er soll ja gefördert werden.

Denn es geht dann darum zu prüfen ist sie ggf. zur Besetzung bereits im Betrieb beschäftigter Schwerbehinderter geeignet? Könnten sich hier ggf. bereits Beschäftigte verbessern bzw. ist er ggf. geeigneter als der zZt besetzte Arbeitsplatz.
Also, der AG muss sofern eine Stelle frei ist oder in kürze wird unter Einbeziehung der SchwbV und des BR (der wird im § 93 SGB IX aufgeführt) prüfen ob und unter welchen Bedingungen die Stelle zur Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet ist. Also, wie wirkt sich ggf. welche Behinderung aus, was sind ggf. für Hilfsmittel erforderlich?
Danach bin ich immer gegangen.

Oder bezieht sich das Wort verbessern nur auf seinen behindertengerechten Arbeitsplatz und nicht auf seinen beruflichen Werdegang.

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Gruß
Jürgen


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