Interne Stellenausschreibung (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 13.02.2017, 12:51 (vor 2627 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,

was Du hier letztendlich postulierst, wäre ein allumfassender Vorrang von Schwerbehinderten ggü. allen anderen AN. Dies ist rechtlich völlig unrealistisch, da die jeweilige Schutzbedürftigkeit in jedem Einzelfall abgewogen werden muß.

Bei einem absoluten Vorrang auch bei "normalem" beruflichen Aufstieg wäre dies tendenziell ungerechtfertigt und wird nach meiner Erfahrung auch von vielen Betroffenen gar nicht gewollt.
Aufgabe der SBV ist es, dafür zu sorgen, daß ein Bewerberverfahren diskriminierungsfrei verläuft und ein schwerbehinderter Bewerber eine faire Chance hat. Dazu gehört auch, im Vorfeld bei behinderungsbedingten Einschränkungen, die sich auf die geforderte Arbeitsleistung beziehen, Kompensationsmöglichekeiten im Rahmen des § 81 Abs. 4 SGB IX zu prüfen und ggfs. in das Bewerberverfahren einzubringen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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