Einsicht in Personaldatenbank (Allgemeines)

PcSilvi, ULM, Friday, 17.02.2017, 13:26 (vor 2623 Tagen)

Hallo,
Der Betriebsrat beziehungsweise der Personal Ausschuss und die PAKO haben Zugriff auf die Personal-Stammdaten der beschäftigten im Betrieb, bei der SBV hat dies nur der SBV, mit der Einschränkung, dass er nur die Personaldaten von Schwerbehinderten und gleichgestellten hat oder sieht.
Der 1. Stellvertreter, der SBV hat keinen Zutritt (Vertretung ist ca. 80 Tage im Jahr tätig) auf Personaldaten
Im Betrieb kommt es vor, dass die SBV zu BEM Gespräche von beschäftigten, denen eine Schwerbehinderung droht oder hat, aber noch keinen SB-Antrag stellte eingeladen wird. Wir SBV´ler suchen da das Gespräch mit dem Betretenden gerne vor dem eigentlichen BEM-Gespräch, und da ist es dann jetzt so, dass die SBV zum Betriebsrat, da dieser näher als das Personalbüro ist, geht und sich da die Informationen über die Personaldaten (Krankheitstage, Reha-Tage in welcher Abteilung beschäftigt und so weiter) holt.
Wir von der SBV sind der Meinung, jeder Beschäftigte ist oder kann ein BEM-fall werden oder ist vor einer SB nicht sicher und daher sollte die SBV und der 1. Stellvertreter, wie der Betriebsrat/Personalausschuss auch die gleiche Berechtigung zu den Personaldaten haben.
Gibt es dazu (Rechtliche) Regeln oder urteile?


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