Einsicht in Personaldatenbank (Allgemeines)

Monica99, Friday, 17.02.2017, 13:44 (vor 2624 Tagen) @ PcSilvi

Hallo,

die SBV, also die Schwerbehindertenvertretung (das Organ) hat nur das Recht der Einsicht auf die Daten der Schwerbehinderten und Gleichgestellten. Denn nur für diese hat sie das gesetzliche Vertretungsmandat.

Das Mandat wird grundsätzlich, da die SBV eine EINPERSONENVERTRETUNG ist von der Vertrauensperson der Schwerbehinderten wahrgenommen.

In der Zeit der Wahrnahme der Verhinderungsvertretung wird dieses Mandat des Organs SBV durch den Stellvertreter wahrgenommen. In dieser Zeit hat sie die Rechte der Schwerbehindertenvertretung. Damit in dieser Zeit auch das Einsichtsrecht.

Eine Einsicht in die Daten aller Beschäftigten wäre ein Verstoß gegen den Datenschutz.

Nur weil AN ein Recht auf ein BEM haben, werden sie nicht Schwerbehindert und sind damit auch nicht grundsätzlich von Behinderung bedroht wie oft von SBV angenommen. Hierzu rate ich einmal ein Blick ins Gesetz.

FAZIT: Die SBV ist eben NICHT BR oder PR und hat damit eben auch nicht die Rechte wie diese.

PS: "...bei der SBV hat dies nur der SBV, mit der Einschränkung...." Als 1. Stellvertreter sollte man den Unterschied zwischen Schwerbehindertenvertretung (SBV) und der Vertrauensperson (VPSchwb) kennen. ;-)

--
mfg Monica


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