Nur einen schwerbehinderten Bewerber nicht eingeladen! Reicht das? (AGG)
Klassicher Fall von Arbeitgeberfehler.
Anspruch auf Entschädigung besteht zu 100 %
Der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht.
schreck
Klassicher Fall von Arbeitgeberfehler.
Anspruch auf Entschädigung besteht zu 100 %
Der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht.
schreck
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