Einsicht in Personaldatenbank (Allgemeines)

Heinrich, Sunday, 19.02.2017, 10:10 (vor 2622 Tagen) @ mietze_katz

Hallo mietze katz,

so ganz möchte ich Deinen Ausführungen nicht zustimmen, weil sie teils FALSCH ist.

1. AG ist verpflichtet das BEM durchzuführen und ladet hierzu ALLE (auch SBV bei Nicht-SB) ein

Hier empfehle ich doch einmal einen Blick ins Gesetz, den § 84, Abs 2 .....bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, ....

Fazit, die SBV nur wenn es sich zum Zeitpunkt der Einladung/ Durchführung um Schwerbehinderte/ Gleichgestellte handelt, sonst NICHT.

Anders kann es nur sein, wenn im Betrieb auf Grundlage einer BV ein festes BEM Team gebildet wurde und die SBV diesem lt. BV angehört.


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