Einsicht in Personaldatenbank (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Sunday, 19.02.2017, 10:20 (vor 2595 Tagen) @ mietze_katz

Hallo Mieze_Katze


1. die SBV ebenso der Verschwiegenheit verpflichtet ist wie die anderen Gremien auch

Das entbindet nicht von der Einhaltung des Datenschutzgesetzes

Deshalb dem BR eine Verletzung des Datenschutzes zu unterstellen, halte ich für nicht gerechtfertigt.

Der TE schreibt deutlich:

[quote]....Wir SBV´ler suchen da das Gespräch mit dem Betretenden gerne vor dem eigentlichen < BEM-Gespräch, und da ist es dann jetzt so, dass die SBV zum Betriebsrat, da dieser
näher als das Personalbüro ist, geht und sich da die Informationen über die
Personaldaten (Krankheitstage, Reha-Tage in welcher Abteilung beschäftigt und so
weiter) holt....[/quote]

Weil die SBV keinen Zugriff auf die persönlichen Daten eines nicht sb Kollegen hat, geht sie also zu einem BR, der Zugriff hat, und lässt sich die Daten geben. Wenn das kein klassischer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz von beiden ist, wann dann?

1. AG ist verpflichtet das BEM durchzuführen und ladet hierzu ALLE (auch SBV bei Nicht-SB) ein

Sorry. Das sehe ich anders. § 84 Abs 2 SGB IX
...2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). ....


VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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