Einsicht in Personaldatenbank (Allgemeines)

Monica99, Sunday, 19.02.2017, 10:41 (vor 2622 Tagen) @ mietze_katz

Hallo M_K,

so ganz möchte ich Deinen Ausführungen nicht zustimmen, weil

1. die SBV ebenso der Verschwiegenheit verpflichtet ist wie die anderen Gremien auch
2. der SBV nach SGB ein umfassendes Teilnahmerecht an allen möglichen Ausschüssen ect. eingeräumt wird

Deshalb dem BR eine Verletzung des Datenschutzes zu unterstellen, halte ich für nicht gerechtfertigt.


Doch
, wenn die SBV sich auf welchem Wege auch immer sich Daten bzw Einblick in Daten verschafft zu denen sie lt. Gesetz kein Recht auf Wissen/Einblick hat. Auch die Person welche ihr dieses ermöglicht verstößt gegen den Datenschutz. Denn zum Datenschutz gehört auch die Zweckbestimmung der Daten. Bei BEM Daten besagt die Zweckbestimmung eben, dass nur Personen die lt. Gesetz hier das Recht auf Einblick haben dieses wahrnehen dürfen, also Kenntnis dieser geschützten Daten erlangen dürfen.

Die Zweckbestimmung bei BEM Daten ist eben lt. Gesetz, dass diese nur zur Durchführung des BEM mit dem hier lt. Gesetz berechtigten genutzt werden darf. Eingesehen werden dürfen.

Die SBV ist eben lt. Gesetz § 84, 2 nur bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten Berechtigte!

Letztlich, beim BEM ist der betroffene Beschäftigte Herr des Verfahrens, der hat daher auch das Recht, ihr nicht genehme Personen, also ggf auch BR/PR und SBV, hiervon auszuschließen.

Dann erhalten diese je nach Zuständigkeit, also BR/PR immer, SBV nur bei Schwerbehinderten/Gleichgestellten, vom AG die Info BEM wird angeboten. Ggf. können dann im BEM Verfahren beschlossenen Maßnahme wieder Mitbestimmungs-/Beteiligungsrelevante Maßnahmen, zB. Versetzungen, auslösen.

--
mfg Monica


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