Einsicht in Personaldatenbank (Allgemeines)

Monica99, Sunday, 19.02.2017, 14:39 (vor 2594 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

Aufgrund des Datenschutzes und der dort geregelten Zweckbindung der gespeicherten Daten ergibt es sich, dass diese BEM Daten ausschließlich für die Nutzung von BEM-Gesprächen/Maßnahmen durch die im Gesetz geregelten Berechtigten genutzt werden dürfen.

Sie dürfen daher nicht genutzt werden um der SBV ggf zu ermöglichen zu erkennen wo es im Betrieb ggf Beschäftigte gibt die einen Anspruch auf Beratung zur Antragstellung haben. Auch wenn erkennbar wäre, dass dem Antrag stattgegeben würde.

Dieses wäre dann ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz wegen Verstoß gegen die Zweckbindung der Daten.

Daraus ergibt sich auch, dass der BR diese Daten und das Wissen daraus einfach an die SBV weitergeben darf.

--
mfg Monica


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