BTHG §§ 178 179 Freistellung/Heranziehung (Allgemeines)
Nein, habe ich nicht. Ich beziehe mich auf das BTHG, dort steht Freistellung 100/ Heranziehung auch 100 in der alten Fassung 200/100. Man ist ab 101 reigestellt und kann auch ab 101 heranziehen. Warum wurde der Freistellungswert nochmal herabgesetzt, der Grund ist nicht bei Heranziehung anzuwenden?
Mich versteht keiner