BTHG §§ 178 179 Freistellung/Heranziehung (Allgemeines)

Robbi, NRW, Sunday, 19.02.2017, 15:27 (vor 2621 Tagen) @ Cebulon

Nein, habe ich nicht. Ich beziehe mich auf das BTHG, dort steht Freistellung 100/ Heranziehung auch 100 in der alten Fassung 200/100. Man ist ab 101 reigestellt und kann auch ab 101 heranziehen. Warum wurde der Freistellungswert nochmal herabgesetzt, der Grund ist nicht bei Heranziehung anzuwenden?

Mich versteht keiner :-(


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