BTHG §§ 178 179 Freistellung/Heranziehung (Allgemeines)
Hallo,
Du und viele andere SBVn sollten sich einmal die Mühe machen und die Größe, Aufgaben und Freistellungen der BR/PR mit der Größe und den Aufgaben und Freistellung der SBV vergleichen.
All dieses muss und hat der Gesetzgeber auch bei diesen Themen im BTHG beachtet. Hätte er hier für die SBVn noch weitere Verbesserungen gebracht, hätte er klar sofort die BR und die Gewerkschaften auf der "Matte" gehabt. Dann hätten diese klar und verständlich auch entsprechende Forderungen erhoben.
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mfg Monica