Einsicht in Personaldatenbank (Allgemeines)
Ergänzend dazu:
Für die sbM/Gleichgestellten besteht im Rahmen des Überwachungsrecht der Anspruch auf Unterrichtung
a) der Fehlzeiten der sbM/Gleichgestellten
b) die Information über das Angebot des BEM an den Berechtigten
Auf Seite 6 wird ausgeführt das dies analog für die SBV für die sbM/Gleichgestellten und nur für diese gilt.
Falls der BEM Berechtigte die Beteiligung der SBV im eigentlichen BEM Verfahren wünscht ist dies SEINE Entscheidung!!!
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Gruß
Downunder