Einsicht in Personaldatenbank (Allgemeines)

Downunder, Baden-Württemberg, Monday, 20.02.2017, 18:53 (vor 2594 Tagen) @ Monica99

Ergänzend dazu:

Für die sbM/Gleichgestellten besteht im Rahmen des Überwachungsrecht der Anspruch auf Unterrichtung

a) der Fehlzeiten der sbM/Gleichgestellten
b) die Information über das Angebot des BEM an den Berechtigten

Siehe http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/b/2014/B10-2014_Ueberwachungsrecht_des_Betriebsrates_beim_BEM.pdf

Auf Seite 6 wird ausgeführt das dies analog für die SBV für die sbM/Gleichgestellten und nur für diese gilt.

Falls der BEM Berechtigte die Beteiligung der SBV im eigentlichen BEM Verfahren wünscht ist dies SEINE Entscheidung!!!

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Gruß

Downunder


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