Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018 (Allgemeines)

Heinrich, Tuesday, 21.02.2017, 13:37 (vor 2615 Tagen) @ GerdS

Hallo,

wie richtig geschrieben, rückt beim Ausscheiden der Vertrauensperson der 1. Stellvertreter nach. Der 2 Stellvertreter rückt dann als 1. Stellvertreternach. Dieses erfolgt so lange bis es keine gewählte Stellvertreter mehr gibt.

Sobald es KEINE Stellvertreter mehr gibt, MUSS die Vertrauensperson dann Nachwahlen für Stellvertreter einleiten. Es werden dann NUR Stellvertreter gewählt. Diese sind dann bis ZUM ENDE der lfd. Wahlperiode im Mandat.

Die Regelung mit dem 1 Jahr findet NUR Anwendung auf eine gewählte SBV, also dem Organ. Nicht auf ggf nachgewählte Stellvertreter oder NACHGERÜCKTE Stellvertreter und Vertrauenspersonen.

Weiter, es gilt grundsätzlich, dass Mandatsarbeit Vorrang hat vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit. Dieses betrifft die gesamte Mandatsarbeit, also auch incl. notweniger Schulungen. Denn diese ist zwingend erforderlich zur rechtlichen Wahrnehmung des Mandates.

Somit müssten bei uns erst in 2022 wieder Wahlen einberufen werden.

NEIN!

Ich möchte hier anfragen, ob ihr dies ebenfalls so seht, oder ob ich etwas übersehen habe, denn hier greift bei 20 Schwerbehinderten das vereinfachte Wahlverfahren, aber § 94 Abs. 5 SGB IX macht hier keinen Unterschied zwischen „normaler“ Wahl und vereinfachten Wahlverfahren, wenn ich das richtig sehe.

So ist es, dieses gilt für alle Wahlverfahren!

Hintergrund der frühen Fragestellung ist u.a. dass ich wg. meiner Arbeitstätigkeit nur in den Wintermonaten Zeit für Schulungen habe und mich frühzeitig vorbereiten möchte, da ein Anspruch zur Schulung bisher nicht bestand.

Erstens, besteht auch für den 1. Stellvertreter Anspruch auf Schulung.
Weiter, Mandatsarbeit hat Vorrang, auch betreffend Schulung. Daher ist das Argument "wg. meiner Arbeitstätigkeit nur in den Wintermonaten Zeit für Schulungen " FALSCH!


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