Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018 (Allgemeines)

GerdS, Hessen, Tuesday, 21.02.2017, 14:05 (vor 2620 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heiner,

danke für deine ausführliche Stellungnahme zu meiner Anfrage auch generell ein Dankeschön für die bereits vielen Stellungnahmen innerhalb einer so kurzen Zeit.

Es ist durchaus einleuchtend, dass für nachgerückte die 1-Jahresfrist nicht greift, sondern dann wohl ausschließlich für "Neu gewählte"
Ich hatte das auch gelesen, dass wenn es keine Stellvertreter mehr gibt, diese neu gewählt werden müssen. In unserem konkreten Fall kann dies auch erst Juli sein und wenn dann Neuwahlen im Oktober stattfinden, "überschneidet" sich das ja fast schon.
Nun ja, ich bin für eine korrekte Abwicklung.

Das Argument mit der Arbeitszeit, welches ich aufführte, betraf allerdings meine Sichtweise. Bzw. besser gesagt ist es für mich besser, Schulungen während der ruhigen Arbeitszeit durchzuführen und diese ist im Winter. Dass der Arbeitgeber die generell nicht ablehnen kann, ist klar, würde hier auch nicht so passieren.
Warum sollte ich die aber Schulungen in den Sommer legen, wo zu viel los ist und zusätzlich Stress produziert, anstatt in den Winter, wo mehr Zeit zur Verfügung steht. Ich versuche also mehr, die Zeit sinnvoll einzuteilen und möchte daher lieber in den Winter an Schulungen teilnehmen. :-)

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Viele Grüße
Gerd


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