Betriebsarzt vor BEM (Allgemeines)

MatthiasNRW, Tuesday, 21.02.2017, 17:25 (vor 2613 Tagen) @ Constantin

Hallo,

zu was ist die Fragestellung für die Begutachtung durch den Betriebsarzt?

Eine Frage Stellung wird nicht genannt nur das der AN den Betriebsarzt anrufen soll.

Und dann?
Ein Blick ins Gesetz (§ 84 SGB IX) zur Rolle des Betriebsarztes im bEM: "Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen". Das bEM ist Aufgabe des Arbeitgebers, also hat er den Betriebsarzt auch hinzuzuziehen.

Davon ab: Vereinbart der AN einen Termin und sagt, es gehe um bEM, kennt ein guter Betriebsarzt auch schon seine Aufgabenstellung (Welche Erkrankungen, wie vereinbar mit der Tätigkeit, was kann evtl. zur Vermeidung künftiger Fehlzeiten gemacht werden). Ändert aber nichts an der Verantwortung des AG.

zu was ist so schwierig einen Termin zu finden? Liegt das am AG?

Ja, es liegt am Arbeitgeber, es kann keine Übereinstimmung aller Beteiligten gefunden werden.

Dann soll der Arbeitgeber einfach Alternativtermine benennen, zu denen man die Beteiligten (dazu gleich mehr) an einen Tisch bekommt.

Ebenfalls wurden die Termine bereits vor Übergabe ab AG mit dem Integrationsfachdienst abgestimmt. Vielleicht ist auch der Integrationsfachdienst nicht willkommen.

Wieso soll der IFD teilnehmen?

Im § 84 Abs. 2 SGB IX wird der Integrationsfachdienst nicht genannt, sondern das Integrationsamt. In den Aufgaben des IFD (§ 110 SGB IX) finde ich ebenfalls nichts bezüglich Beteiligung im bEM.

Es sollte sich also schon eine Aufgabenstellung des IFD in dem speziellen Fall ergeben. Der IFD ist nicht die grundsätzliche Beratungsinstanz bei bEM-Verfahren mit sbM.

Der Integrationsfachdienst wurde vor schon lange dazu gehört und ist nun bereits wieder verständigt. Es wird auf eine Stellungnahme gewartet.

Wozu wurde er gehört, welche Stellungnahme soll abgegeben werden?
Es liegen AU-Zeiten über sechs Wochen in den vergangenen zwölf Monaten vor. Das dürfte doch erstmal Ausgangspunkt für das bEM sein.

Jetzt also: Angebot des AG an den AN zur Durchführung des bEM, Beteiligung BR und SBV, soweit erforderlich (wenn die innerbetrieblichen Akteure mit ihrem Latein am Ende sind) Hinzuziehung Betriebsarzt. Fragen klären: Stehen die Erkrankungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit? Welche Einflußmöglichkeiten bestehen betrieblich (oder ggf. außerbetrieblich), die Fehlzeiten zu reduzieren? Kommen begleitende Hilfen möglicherweise in Betracht? Dann das Integrationsamt (gerne auch die beratenden Ingenieure) kontaktieren.

Gruß,

Matthias


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