Betriebsarzt vor BEM (Allgemeines)
Hallo,
Hallo Matthias,
Wieso soll der IFD teilnehmen?
Im § 84 Abs. 2 SGB IX wird der Integrationsfachdienst nicht genannt, sondern das Integrationsamt. In den Aufgaben des IFD (§ 110 SGB IX) finde ich ebenfalls nichts bezüglich Beteiligung im bEM.
Es sollte sich also schon eine Aufgabenstellung des IFD in dem speziellen Fall ergeben. Der IFD ist nicht die grundsätzliche Beratungsinstanz bei bEM-Verfahren mit sbM.
es ist üblich, daß das IA mit der konkreten Begleitung bzw. Fallbearbeitung den IFD ausdrücklich beauftragt. Das liegt im Ermessen des IA gem. § 102 Abs. 2 Satz 5 SGB IX und ist zB in Ba-Wü flächendeckend üblich.
Gruß,
Matthias
&Tschüß
Wolfgang
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&Tschüß
Wolfgang