Lohnkürzung, Verstoß gegen AGG? (Umgang mit Arbeitgeber)

bibi, Thüringen, Thursday, 23.02.2017, 11:27 (vor 2618 Tagen)

Hallo zusammen,

als neugewählte SBV, die erst 3 Monate im Amt ist und erst zu einer Schulung war, wäre es schön, wenn ihr mir bei folgender Situation helfen könnt:

Ein Mitarbeiter mit einem GdB von 60 kommt aus der Reha, und bittet in einem Gespräch mit dem Vorgesetzten, SBV + Personal, die biherige Arbeit, die im 2-Schichtsystem stattfand, nur noch in der Frühschicht ausüben zu dürfen. Dem wurde vom Vorgesetzten zugestimmt.
Der Mitarbeiter bekommt die Lohngruppe eines Teamleiters, arbeitet aber schon längere Zeit nicht mehr in dieser Position, ist aber trotzdem in dieser Lohngruppe verblieben.

Nun wurde in diesem Gespräch gefragt, ob der Mitarbeiter sich vorstellen könnte, da er nicht mehr als Teamleiter arbeitet (was wie erwähnt schon seit längerer Zeit der Fall ist), eine Lohngruppe niedriger eingestuft zu werden.

Der Mitarbeiter hat sich daraufhin Bedenkzeit erbeten, möchte aber sicher nicht auf das Angebot einehen.

Nach § 81 SGB IX dürfen AG schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen, und diese Mitarbeiter haben Anspruch auf behinderungsgerechte Gestaltung vom Arbeitsplatz und Arbeitszeit.

Jetzt meine Frage:

Verstößt die Frage nach der Lohnkürzung im Zusammenhang mit dem Gespräch über die Anpassung der Arbeitszeit auf Grund der Krankheit und Behinderung gegen das AGG?

Wie argumentiere ich richtig und welche Gesetze greifen?

Vielen Dank im Voraus.


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