Lohnkürzung, Verstoß gegen AGG? (Umgang mit Arbeitgeber)
Ich sehe hier kein AGG Thema, es ist im Arbeitsrecht üblich bei Wegfall einer Tätigkeit die eine gewisse Gehaltseinstufung mit sich bringt die Arbeitsplatz-/ Tätigkeitsbeschreibung heranzuziehen und die Einstufung der Realität anzupassen.
Auf die Behinderungsbedingt AZ Anpassung auf reine Frühschicht ist der AG ja eingegangen.