Lohnkürzung, Verstoß gegen AGG? (Umgang mit Arbeitgeber)

ciralifan, Thursday, 23.02.2017, 12:15 (vor 2613 Tagen) @ bibi

Ich sehe hier kein AGG Thema, es ist im Arbeitsrecht üblich bei Wegfall einer Tätigkeit die eine gewisse Gehaltseinstufung mit sich bringt die Arbeitsplatz-/ Tätigkeitsbeschreibung heranzuziehen und die Einstufung der Realität anzupassen.

Auf die Behinderungsbedingt AZ Anpassung auf reine Frühschicht ist der AG ja eingegangen.


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